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Die Hauptuntersuchung

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Köln für Hauptuntersuchungen inkl. Abgasuntersuchungen, Änderungsabnahmen und vieles mehr.

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Die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) ist einer der wichtigsten Aspekte um die Verkehrssicherheit in Deutschland zu garantieren und Verkehrsunfälle zu minimieren. Die verpflichtende Überprüfung für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge steht alle zwei Jahre an, bei Mietwagen/Taxen jedes Jahr. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs durch einen Prüfingenieur untersucht. Hierbei achtet man vor allem auf die Ausführung, die Funktion, den Zustand und die Wirkung eben dieser. Nach durchgeführter HU erhalten sie einen Bericht auf dem eventuelle Mängel notiert sind.

Auf eine erfolgreiche Hauptuntersuchung folgt eine neue Plakette und ein Stempel im Fahrzeugschein. Welche Punkte wir genau untersuchen bei einer HU sehen sie unter den Prüfpunkten.

Sollte Ihnen aufgrund eines oder mehrerer Mängel bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt werden, müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats behoben werden. Achten Sie hierbei auf die im Bericht angegebene Behebungsfrist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Bei der erneuten Vorführung des Fahrzeugs wird das Fahrzeug  auf die zuvor aufgeführten und nun beseitigten Mängel hin überprüft.

Jedoch Achtung: Wird die Frist der Wiedervorführung überschritten, so muss die Hauptuntersuchung in vollem Umfang erneut durchgeführt werden. Im Rahmen der HU werden über 150 Punkte an ihrem Fahrzeug überprüft.

Die wichtigsten Prüfpunkte

Bremsanlage

Wirkung, Verschleiß, Freigängigkeit, Dichtigkeit, etc.

Lenkanlage

Spiel, Leichtgängigkeit, etc.

Sichtverhältnisse

Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Spiegel, etc.

Lichttechnische Einrichtungen (LTE)

Scheinwerferfunktion, Einstellung, Warneinrichtungen, etc.

Achsen/Aufhängungen und Räder/Reifen

Federung, Stoßdämpfer, Traggelenke, Reifengröße und Zustand, etc

Fahrgestell/Rahmen/Aufbau, sonstige Ausstattungen

Korrosionen am Fahrzeug, Sitze, Gurte, etc

Umweltbelastung

Ölverlust, Geräuschverhalten, Abgasverhalten, etc.

Identifizierung des Fahrzeugs

Fahrzeugdokumente, Kennzeichen, FIN, etc.

Sonstige Untersuchungen für gewerbliche Zwecke

Fahrzeugdokumente, Kennzeichen, FIN, etc.

Änderungsabnahme

Heutzutage wollen viele Menschen ihr Fahrzeug individualisieren, indem sie verschiedene Umbauten an ihrem Fahrzeug durchführen. Seien es neue Reifen, Felgen, Spoiler an der Heckklappe, ein tiefergelegtes Fahrwerk oder ähnliches. Um dieses ordnungsgemäß durchzuführen, müssen sie in den allermeisten Fällen eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO durchführen und die gewünschten Änderungen durch einen Prüfingenieur eintragen lassen.

Hierbei ist wichtig, dass beim Ein- oder Anbau von Teilen, ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt wird.

Damit wir eine positive Änderungsabnahme durchführen können, sind an das Teilegutachten bzw. der Teilegenehmigung gewisse Bedingungen geknüpft:

 

  • das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich)
  • die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden
  • das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein

Nach der Ausstellung der positiv abgeschlossenen Änderungsabnahme (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) müssen in den meisten Fällen die Fahrzeugpapiere geändert werden. Es ist jedoch auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Die HU-Plakette richtig ablesen.

Fälligkeitsmonat

Am oberen Rand in der Mitte steht die Monatszahl, in dem die Prüfung fällig ist.

Fälligkeitsjahr

Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an.

Es gibt 6 unterschiedliche TÜV-Plaketten-Farben. Sie werden fortlaufend vergeben, d.h. nach Rosa kommt Grün, nach Grün kommt Orange usw. Nach Braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an. Ist die Farbe des Jahres, in dem wir uns befinden z.B. blau, so verlieren die orangenen Plaketten Ihre Gültigkeit.

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Kfz-Sachverständiger & Prüfingenieur
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